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Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten entsprechend der Vorgaben der EU-Rahmenrichtlinie INSPIRE

Durch die in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 und Änderungsverordnungen werden die Vorgaben aus der INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG hinsichtlich der technischen Modalitäten für die Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten konkretisiert. Verordnung (EU) Nr. 102/2011 ergänzt die aus VO (EG) Nr. 1089/2010 bereits bekannte Liste der verbindlich vorgeschriebenen Codelisten für die betreffenden Geodaten aus dem Themenbereich des Annex I der INSPIRE-Richtlinie. Verordnung (EU) Nr. 1253/2013 erweitert das behandelte Themenspektrum auf die Themen der Annexe II und III und enthält insbesondere Hinweise auf Veränderungen zu den zu verwendenden Codelisten.

Ziel der Regelungen ist es, zu ausgewählten fachlichen Themen einheitlich Geodaten europaweit zu modellieren und so die angestrebte Interoperabilität der Geodaten zu erreichen.


Regelungsumfang der VO (EG) Nr. 1089/2010

Die VO (EG) Nr. 1089/2010 regelt die Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten für INSPIRE-relevante Geodaten nach der INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG. Für alle INSPIRE-relevanten Geodaten finden sich dort Definitionen zu den Begriffen: Codelisten, Kodierung, Identifikatoren, Lebenszyklus von Geo-Objekten und weiteren. Eine verbindliche Beschreibung dieser Begriffe ist im umfangreichen Anhang der Verordnung enthalten. In der Regel wird bei den Definitionen auf bereits bestehende ISO-Standards verwiesen, die z.B. bei einer Kodierung von Geodaten einzuhalten sind.

Insbesondere die Kodierung von Geodaten wird in der VO (EG) Nr. 1089/2010 hervorgehoben, denn jede zur Kodierung von Geodaten verwendete Kodierungsregel muss für INSPIRE-relevante Netzdienste verfügbar gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass insbesondere bei dieser Anforderung ein Zusammenhang mit den vorzuhaltenden Metadaten zu INSPIRE-relevanten Geodaten besteht. Angewandte Kodierungen und Klassifikationen finden inhaltlich in den Metadaten unter dem Stichwort "Herkunft und Qualität der Geodaten" Eingang.


VO (EG) Nr. 1089/2010 – Inhalte der Anhänge I bis IV

Kernstück der Verordnungen zur Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten bilden die jeweiligen Anhänge.

In Anhang I werden die gemeinsamen Typen innerhalb des INSPIRE Datenmodells festgelegt. Diese Typen (Basisgeometrien) bilden aus technischer Sicht die inhaltliche Verbindung zwischen den einzelnen INSPIRE Annex Themen. Die Festlegungen des Anhang I betreffen z.B. die Felddatentypdefinition der Attribute der Basisgeometrien, ebenso wie bestimmte Code- bzw. Wertelisten für Standard Attributwerte.

Beispiel: Attribut Geschlecht (GenderValue) mit den Werten female (Bezeichnung: weiblich) und der Definition „Person oder eine Gruppe von Personen weiblichen Geschlechts.“ oder male (Bezeichnung: männlich) und der Definition „Person oder eine Gruppe von Personen männlichen Geschlechts.“

In Anhang II werden die Annex I Themen der INSPIRE Richtlinie 2007/2/EG behandelt. Erläutert werden die fachlich notwendigen Geometrien, die Festlegung der zugehörigen Attribute, deren Felddatentypen und eine Benennung der zu verwendenden Codelisten.

Anhang III wird über die Änderungsordnung VO (EU) Nr. 1253/2013 der VO (EG) 1089/2010 angefügt. Behandelt werden die INSPIRE Annex II Themen der INSPIRE Richtlinie 2007/2/EG. Auch hier erfolgt die Festlegung der fachlich notwendigen Geometrien, die Festlegung der zugehörigen Attribute, deren Felddatentypen und eine Benennung der zu verwendenden Codelisten.

Anhang IV wird ebenfalls über die Änderungsordnung VO (EU) Nr. 1253/2013 der VO (EG) 1089/2010 hinzugefügt und behandelt die INSPIRE Annex III Themen der INSPIRE Richtlinie 2007/2/EG.


Technische Umsetzung durch „Data Specifications“

Die technische Umsetzung der VO (EG) Nr. 1089/2010 und Änderungsverordnungen erfolgen mit Hilfe von Technischen Leitfäden (Technical Guidance). Der zugehörige Technische Leitfaden heißt „Data Specification“. Er liegt ausschließlich in englischer Sprach vor und kann immer aktuell über die Seiten des INSPIRE Portals abgerufen werden. Möchten Sie sich mit dem Thema Bodennutzung (englisch: Land Use) beschäftigen, so beachten Sie bitte auch unsere Ausführungen unter der Menüfolge GDI-NI / Kommunale GDI / XPlanung (http://www.geodaten.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=33414&article_id=117461&_psmand=28).


Grundsätzlich sind die INSPIRE Technical Guidance Dokumente nicht rechtsbindend. Im Falle der Datenspezifikationen ist es jedoch notwendig, die konkrete technische Ausführung sehr eng an die darin abgebildeten Anforderungen anzulegen. Im anderen Falle ist die interoperable Nutzung der Daten und Dienste gefährdet. Das INSPIRE Datenmodell ist heute in einem stabilen Zustand. Im weiteren Verlauf des Umsetzungsprozesses wird es jedoch genauer an die Anforderungen der Fachdatenhalter ausgerichtet werden. Achten Sie bitte daher darauf, dass Sie bei einer konkreten Umsetzungsabsicht stets mit der aktuellen Version der Datenspezifikation arbeiten. Beziehen Sie sich auch im Metadatensatz für die Daten auf die aktuelle Version dieser Datenspezifikation. Beachten Sie hierfür den nebenstehenden Link "Informationen zu Datenspezifikationen" (http://www.geodaten.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8694&article_id=25455&_psmand=28).


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