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Bericht der Kommission gemäß Artikel 23

Die Europäische Kommission legt alle sechs (neu: fünf) Jahre ihren Bericht über die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie gemäß Art. 23 der Richtlinie 2007/2/EC dem Rat und dem Europäischen Parlament vor.

Der Bericht basiert neben den Ergebnissen des Monitoring & Reporting auf der umfassenden Evaluierung, die im Rahmen des Regulatory Fitness Programms (REFIT) durchgeführt wird. „REFIT ist ein Programm der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung. Das EU-Recht soll einfacher werden und weniger Kosten verursachen. Ziel ist die Schaffung eines klaren, stabilen und vorhersehbaren Rechtsrahmens, der Wachstum und Beschäftigung fördert“ (Quelle: http://ec.europa.eu/smart-regulation/refit/, 01.08.2016).

Im Jahr 2019 erfolgte eine Anpassung der INSPIRE-Richtlinie Art. 23 durch die VO (EU) 2019/2010. Ab dem 01. Januar 2022 wird ein entsprechender Bericht unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen alle fünf Jahre erstellt. Dabei besitzt die Europäische Umweltagentur den unionsweiten Überblick zu sämtlichen überwachenden Maßnahmen zur Datenbereitstellung der räumlichen Daten innerhalb der Europäischen Union.


Bericht 2016

2016 behandelt der Bericht insbesondere die eklatanten Durchführungslücken in den Mitgliedsländern. Kein Mitgliedsland konnte die gesetzten Fristen für die INSPIRE-Umsetzung einhalten. Die akkumulierten Verzögerungen bei der Umsetzung von INSPIRE führen dazu, dass es große Geschwindigkeits- und Qualitätsunterschiede zwischen den Mitgliedsländern hinsichtlich der Umsetzung von INSPIRE gibt. Große Hemmnisse bilden in einigen Mitgliedsländern weiterhin die uneinheitlichen oder unklaren Nutzungsbedingungen („Datenpolitikbestimmungen“) für Geodaten, die einem freien Datenaustausch entgegenstehen. Hinzu kommen Defizite im Bereich der Dokumentation der Geodaten und Geodatendienste. Hier konnten nur 12 Mitgliedsstaaten eine Dokumentationsquote von über 80% erreichen.

Innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten wird ferner eine ungelöste Konkurrenzsituation zwischen nationalen Politiken, OpenData Initiativen und dem Thema E-Government ausgemacht. Es ist erforderlich, dass überall gleichermaßen INSPIRE als Baustein für das E-Government gesehen wird.

Die wesentlichen Durchführungslücken bei der INSPIRE Umsetzung führen dazu, dass das Mehrwert-Potential, welches die INSPIRE Richtlinie ermöglichen könnte, nicht ausgeschöpft wird, die INSPIRE-Richtlinie jedoch als „nach wie vor weitgehend zweckdienlich“ bewertet wird.

Eine Zusammenfassung der Evaluierung ist als Begleitpapier zum Bericht veröffentlicht. Die Erkenntnisse aus dem Bericht und der Evaluierung bildeten die Grundlage für das Maintenance and Implementation Work Programme (MIWP) 2016-2020, dass in der policy sub-group der Maintenance and Implementation Group (MIG-P) abgestimmt wurde.


Bericht 2022

Der Bericht 2022 fokussiert die FAIR-Grundsätze (findable, accessible, interoperable, resusable), um die Effizienz des Datenaustausches im Sinne des Green Deal und der Umweltökonomie bzw. der Entstehung der gemeinsamen europäischen Datenräume zu verbessern.

Durch die zunehmende Bereitstellung von Metadaten wird das Bewusstsein für das Vorhandensein räumlicher Daten geschärft, auch wenn CSW-Schnittstellen aktuell mehrheitlich von professionellen Anwendern als Informationsquelle herangezogen werden. Besonders die OpenData-Bewegung hat mit ihrem Einfluss die Bereitstellungssituation insgesamt verbessert. Durch die automatisierte Ableitung der Monitoring-Ergebnisse liegt ferner erstmals ab dem Jahr 2019 eine objektive Grundgesamtheit vor, um die Umsetzung der INSPIRE Anforderungen bewerten zu können.

Alle Mitgliedsstaaten setzen die INSPIRE Richtlinie bisher erst teilweise um. Die Auswertung der Monitoring-Verfahren 2014 bis 2020 zeigt jedoch, dass ein Bereinigungsprozess im Hinblick auf die vorhandenen bereitgestellten Daten stattfindet. Daten-Duplikate wurden oder werden entfernt. Eine verbesserte Bereitstellung von Daten durch die tatsächlich zuständigen Verwaltungsebenen führt in einigen Mitgliedsländern dazu, dass sich die Meldung quantitativ verringert. Grundsätzlich besitzen die bereitgestellten Daten eine bessere Konformität zu den INSPIRE-Anforderungen als in den Jahren zuvor.

Zusammen mit den EU-Rechtsrahmen für die gemeinsame Nutzung und Verbreitung von Daten, der Umsetzung der Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und der Richtlinie über offene Daten hat INSPIRE das Potential, die aktive Verbreitung von Daten weiterhin maßgeblich zu unterstützen. Erforderlich ist jedoch eine größere Technologieoffenheit bei der Datenbereitstellung. Nur über eine flexiblere Auslegung der einzelnen Datenspezifikationen können zudem die hohen Anforderungen an die Interoperabilität von Daten und Diensten in der Praxis erreicht werden. Wie schon in Vorjahren ist eine Verbesserung der Wiederverwendbarkeit der Daten per Lizenzierung anzustreben.

Der Bericht 2022 gliedert sich in einen Hauptteil (Teil 1) und einen Anhang. Beides finden Sie nebenstehend zum Download.

Europäische Kommission Bildrechte: Eu
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