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Evaluierung der INSPIRE-Umsetzung

Die INSPIRE-Umsetzung ist ein beständig voranschreitender Prozess. Der Prozess richtet sich direkt nach den Anforderungen und Fristen der bestehenden Gesetze. Die INSPIRE Richtlinie sieht zusätzlich in den Artikeln 21 und 23 eine fortwährende Beobachtung der Umsetzung vor. Die Beobachtung dient der anschließenden Steuerung und der nachträglichen Anpassung des Prozesses zur INSPIRE Umsetzung.


Monitoring und Reporting

Auf Artikel 21 der Richtlinie basiert das so genannte Monitoring & Reporting. Die Ergebnisse des INSPIRE Monitoring werden jährlich durch die Koordinierungsstelle GDI-DE zum 15. Mai an die EU Kommission übermittelt.

Um die Ergebnisse des INSPIRE Monitoring zu erhalten, werden Indikatoren definiert, nach denen die Quantifizierung und qualitative Überprüfung des Aufbaus der GDI im jeweiligen Mitgliedstaat möglich wird. Dadurch können beispielsweise Aussagen getroffen werden, wieviel Prozent sämtlicher von INSPIRE betroffener Geodaten bereits mit Metadaten beschrieben und über Geodatendienste von den Datenhaltern verfügbar gemacht wurden. Auch Aussagen über den Grad der Konformität zum Datenmodell werden im Rahmen des Monitoring ermittelt.

Alle drei Jahre (erstmalig in 2013) wird zusätzlich ein INSPIRE Report verfasst, der die Ergebnisse der vergangenen INSPIRE Monitorings zusammenfasst.


Bericht gemäß Artikel 23

Des Weiteren bestimmt die INSPIRE Richtlinie in Artikel 23, einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie selbst zu verfassen. In diesem Bericht gemäß Artikel 23 werden abermals die INSPIRE Monitoring Ergebnisse zusammengefasst. Dies geschieht mit dem Ziel, einen Vergleich der INSPIRE Umsetzung in den Mitgliedsstaaten zu ermöglichen, um daraus abgeleitet konkrete Maßnahmen einleiten zu können, die die weitere Umsetzung von INSPIRE innerhalb der Europäischen Union begünstigen. Dieser Bericht ist alle sechs Jahre zu erstellen (erstmalig zum 15. Mai 2014).

Da der erste Bericht in 2014 nicht abgeschlossen werden konnte, wurde ein Mid-term Evaluation Report zur INSPIRE Umsetzung vorgelegt, in den weitere vorhandene analysefähige Daten eingingen. 2016 folgte der erste offizielle Bericht gemäß Artikel 23 von der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament.


Auswirkung der Evaluierung

Die jeweiligen Evaluationsergebnisse aus den Untersuchungen führen zu Maßnahmen hinsichtlich der konkreten Umsetzungsvorschriften im Rahmen von INSPIRE. Zuständig für die Korrekturen ist das INSPIRE Maintenance and Implementation Framework (MIF), welches entsprechende Anpassungen an technischen Regelwerken, aber auch an gesetzlichen Vorschriften in Gang setzen kann. Diese werden innerhalb des INSPIRE Prozesses an die in den Mitgliedsländern zuständigen Gremien weitergegeben, die sie wiederum in nationale Maßnahmen wandeln. In Deutschland ist das Lenkungsgremium GDI-DE zuständig. In ihm ist auch ein Mitglied des Lenkungsausschuss GDI-NI vertreten.


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