Anforderungen an Geodaten seitens INSPIRE
Die INSPIRE-Richtlinie legt in Artikel 7 fest, dass die Art und Weise, wie die unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallenden Geodaten bereitzustellen sind, in zu erarbeitenden Durchführungsbestimmungen (siehe dazu auch INSPIRE-Mitwirkung) geregelt wird. Weiter legt Artikel 8 fest:
(2) Die Durchführungsbestimmungen regeln folgende Aspekte von Geodaten:
- einen gemeinsamen Rahmen für die einheitliche Identifizierung von Geo-Objekten, denen Identifikatoren aus den einzelstaatlichen Systemen zugeordnet werden können, um ihre Interoperabilität sicherzustellen;
- die Beziehungen zwischen Geo-Objekten;
- Schlüsselmerkmale und entsprechende mehrsprachige Lexika, die in der Regel für politische Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, erforderlich sind;
- Informationen über die zeitliche Dimension der Daten;
- die Aktualisierung der Daten.
Erstellung von Datenspezifikationen zu den 34 Themengebieten
Zur Umsetzung der genannten Vorgaben werden durch das gleichnamige Expertenteam Datenspezifikationen zu den 34 Themengebieten der INSPIRE-Richtlinie erarbeitet. Diese regeln auf der Ebene der Datenmodellierung, wie die betroffenen Geodaten bereitzustellen sind. Die Datenspezifikationen werden dann als Teil einer Durchführungsbestimmung durch die Europäische Kommission verabschiedet.
Die Erstellung dieser Datenspezifikationen erfolgt auf Grundlage der ISO 191xx-Normenreihe und weiterer, darauf aufbauender Rahmendokumente (erstellt durch das Expertenteam "Datenspezifikationen"), die eine Gleichartigkeit in der Datenmodellierung gewährleisten sollen.
Anmerkung: Die Befassung mit der Thematik setzt ein hohes Maß an Fachkenntnis aus Bereichen wie bspw. der Datenmodellierung voraus. Die genannten Rahmendokumente sind für diesen Nutzerkreis in der Info-Spalte zum Download zur Verfügung gestellt.
Dabei werden drei mögliche Szenarien zugrunde gelegt:
Szenario 1 geht davon aus, dass bereits Datenspezifikationen existieren, die zum Beispiel im Rahmen von Projekten einer Geodaten-Interessengruppe (engl. Spatial Data Interest Communities, kurz: SDIC) erarbeitet wurden, den Grundsätzen für die Erstellung der INSPIRE-Datenspezifikationen genügen und bereits eine breite Anwendung finden. Diese können dann durch die SDIC in den INSPIRE-Prozess eingebracht und im Idealfall 1:1 als INSPIRE-Datenspezifikationen angenommen werden.
Szenario 2 - Regelfall für die Erarbeitung von Datenspezifikationen bei INSPIRE - geht davon aus, dass Grundlagendokumente existieren, die für die Erstellung der INSPIRE-Datenspezifikationen verwendet werden können, wie bspw. das AFIS ALKIS ATKIS Datenmodell der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Ferner wird davon ausgegangen, dass durch die bei INSPIRE beteiligten SDIC und legitimierten Stellen (engl. Legally Mandated Organisations, kurz: LMO) Experten zu jedem Themengebiet zur Verfügung gestellt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden sogenannte Thematische Arbeitsgruppen (engl. Thematic Working Groups, kurz: TWG) aus den Mitgliedern des Expertenteams "Datenspezifikationen" und den gemeldeten Experten der SDIC und LMO gebildet, die unter Berücksichtigung der eingereichten Grundlagendokumente die INSPIRE-Datenspezifikationen, jeweils für ein Themengebiet, erarbeiten.
Szenario 3 tritt ein, wenn weder adäquate Grundlagendokumente vorliegen noch Experten aus der SDIC und LMO zur Verfügung stehen Die INSPIRE-Datenspezifikationen werden dann durch TWG erarbeitet, die aus Experten bestellt durch das Konsolidierungsteam (engl. Consolidation Team, kurz: CT) bestehen, bzw. unter Einbeziehung von EU-finanzierten Projekten.
Die Anforderungen an die Datenspezifikationen, insbesondere das Erstellen eines einheitlichen Datenmodells für alle Themengebiete, führen zu Abweichungen vom Regelverfahren bei der Erstellung von Durchführungsbestimmungen.
Im Wesentlichen bezieht sich dies auf zwei Punkte:
- Die Kommentierungsphasen beschränken sich auf die bei INSPIRE gemeldeten SDIC und LMO.
- Die erarbeiteten Datenspezifikationen werden in Testszenarien und mittels prototypischer Umsetzungen durch die SDIC und LMO praktisch erprobt, ehe sie zur Verabschiedung vorgelegt werden.
Inhalt einer Datenspezifikation
Struktur und Inhalt der Geodaten, wie sie von INSPIRE geforderten werden, werden durch die Datenspezifikationen festgelegt. Dies beinhaltet im Wesentlichen die Angaben des Applikationsschemas, sowohl die Darstellung als UML-Diagramm als auch die Beschreibungen im Objektartenkatalog, Vorgaben zur Datenqualität und die Definition von sogenannten Datensatz-Metadaten.
Am Beispiel der Katasterparzellen (INSPIRE-Richtlinie Anhang I, Themengebiet 6) ist nachfolgend das UML-Diagramm dargestellt, welches u. a. die Objektart "CadastralParcel" definiert:
Im Objektartenkatalog werden nun detaillierte Angaben zur Objektart und den zugehörigen Attributen gemacht:
Aktueller Stand und Ausblick
Seit dem 23. November 2010 liegen die Datenspezifikationen für die Themengebiete des Anhangs I vor. Diese sind in den Verordnungen Nr. 1089/2010 und Nr. 102/2011 von der Europäischen Kommission verabschiedet worden. Die Dokumente stehen auf den Seiten von INSPIRE, GDI-DE und GDI-NI zum Download zur Verfügung (siehe nebenstehende Links).
Es erfolgt darüber hinaus momentan die Erarbeitung der Datenspezifikationen für die Themengebiete der Anhänge II und III in den eingerichteten thematischen Arbeitsgruppen. Seit Juli 2012 liegen die einzelnen Datenspezifikationen V 2.8 (Entwurf) vor. Eine Verabschiedung der Datenspezifikationen Anhang II und III ist für Oktober 2013 vorgesehen.
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