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INSPIRE Monitoring ab dem Jahr 2019

Jedes Jahr findet das INSPIRE Monitoring statt. Die Ergebnisstatistik des INSPIRE Monitoring dient dazu, die Weiterentwicklung der Geodateninfrastruktur in Niedersachsen, in Deutschland und in ganz Europa einheitlich zu dokumentieren.


Betroffen von INSPIRE sind alle geodatenhaltenden Stellen, die über Geodaten im Sinne der INSPIRE-Richtlinie verfügen. Alle von INSPIRE betroffenen Stellen sind verpflichtet, am INSPIRE Monitoring teilzunehmen. Daher bitten wir alle Halter von Geodaten im Land Niedersachsen, ihre Geodatensätze und Geodatendienste mit Metadaten zu versehen und zu melden.

Gemeldet werden dürfen ausschließlich eigene Geodaten. Melden Sie alle Geodaten, die laut "Identifizierung INSPIRE relevanter Geodaten - Handlungsempfehlung für geodatenhaltende Stellen" der GDI-DE eine INSPIRE Relevanz besitzen. Kommunalverwaltungen orientieren sich alternativ an der nebenstehenden Liste „Kommunale INSPIRE Daten". Hier ist auch die Zuordnung der kommunalen Geodaten zu den INSPIRE Annex-Themen zu finden. Gemeldet werden dürfen jedoch auch weitere Geodaten, die Sie für INSPIRE relevant halten und die den 34 INSPIRE Annex-Themen zugeordnet werden können.

Unternehmen der Ver- und Entsorgung orientieren sich an der Handlungsempfehlung zur „Bereitstellung von Metadaten zu INSPIRE-relevanten Geodatensätzen“ sowie den Vorgaben des Bundesinnenministeriums zu Kritischen Infrastrukturen (UP KRITIS).


Meldung per automatisiertem Verfahren durch bereitgestellte Metadaten

Alle Datenhalter, die Ihre Metadaten mit dem Schlagwort „inspireidentifiziert" gekennzeichnet haben, melden diese Daten und Dienste automatisiert für das INSPIRE Monitoring. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Metadaten den Anforderungen von ISO, der GDI-DE und INSPIRE entsprechen und über die „Geodatensuche Niedersachsen" verfügbar sind. Einzelheiten dazu finden Sie im "Merkblatt - Teilnahme am INSPIRE Monitoring".

Seit dem Jahr 2019 werden die Indikatoren für das Erstellen der Statistik jeweils zu einem Stichtag (15.12.) erhoben. Da das Harvesting aller Kataloge der Mitgliedsstaaten an einem Tag technisch nicht möglich ist, hat man sich darauf verständigt, dass das Harvesting im Zeitraum zwischen Mitte November für das Bundesland Niedersachsen und dem 15.12. eines Jahres für die Mitgliedsstaaten erfolgen soll.

Die INSPIRE Meldung ab dem Kalenderjahr 2019 erfolgt vollautomatisiert auf Basis der vorliegenden Metadaten durch die EU. Es werden sämtliche INSPIRE-Anforderungen vollautomatisiert durch die EU überprüft und bewertet.

Grundlage hierfür bilden z. B. der INSPIRE Thematic Viewer und der EU Validator. Das Prüfsystem ist derzeit noch nicht vollständig fertiggestellt. Ferner hat die EU gemäß Artikel 17 (8) Richtlinie 2007/2/EG das Recht, jederzeit auf die beschriebenen Daten per Dienst zuzugreifen und so die Einhaltung der gesetzlich geltenden Anforderungen eigenhändig zu überprüfen.

Achtung: Eine geodatenhaltende Stelle, die keine Metadaten bereitstellt, aber dennoch von INSPIRE betroffen ist, verstößt gegen geltendes Recht.


Meldung ohne vorhandene Metadaten / Geodaten auf Papier

Eine Meldung ohne vorhandene Metadaten für das INSPIRE Monitoring ist nicht möglich.

Eine geodatenhaltende Stelle, die bisher ausschließlich auf Papier gearbeitet hat, ist mit diesen analogen Geodaten nicht von INSPIRE betroffen. Ab dem 10.12.2013 neu erstellte Daten (z. B. neu aufgestellte Pläne) sind jedoch INSPIRE konform bereit zu stellen. Für diese greift INSPIRE direkt nach der Veröffentlichung der neuen Daten. Die INSPIRE Umsetzung hat für die Bereiche Metadaten, Dienste, Datenmodell unverzüglich zu erfolgen.

Sollten Sie bereits Geodaten für das Monitoring gemeldet haben, können Sie Ihre bisherigen Angaben anhand der Downloads "gemeldete Daten 2023" und "gemeldete Dienste 2023" überprüfen.

Ab dem Kalenderjahr 2019 werden sämtliche Informationen direkt aus Metadaten übernommen. Änderungen in Ihren Metadaten führen damit auch zu einer Änderung Ihrer Meldung.

Wenn Daten aus diesen Listen nicht mehr gemeldet werden sollen, entfernen Sie bitte das Schlagwort "inspireidentifiziert" aus dem Metadatensatz. Dieses Wort darf dann an keiner Stelle im Metadatensatz vorkommen. Für zusätzliche Meldungen stellen Sie bitte kurzfristig Metadaten bereit.

Achtung: Die EU wird bei ihren Prüfungen immer auf den aktuellen Bestand an Metadaten zurückgreifen. Ihre Metadaten müssen daher stets aktuell sein und bestmöglich den geltenden Anforderungen entsprechen. Dies gilt in gleicher Weise für Dienste und Daten im INSPIRE Datenmodell.


Weiterverarbeitung Ihrer Daten

Da wir gegenüber der GDI-DE eine Qualitätskontrolle der niedersächsischen Meldung gewährleisten, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, sollten uns inhaltliche Fehler in Ihrer Meldung bzw. Ihren Metadaten oder Diensten auffallen. In erster Linie sind jedoch Sie selbst für die Richtigkeit der INSPIRE-Umsetzung verantwortlich.

Sollten Sie Fragen zum INSPIRE Monitoring haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Koordinierungsstelle GDI-NI
beim
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Landesvermessung und Geobasisinformation
Podbielskistraße 331
30659 Hannover

Tel.: 0511 64609-444

E-Mail: gdi@lgln.niedersachsen.de

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