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Metadaten für INSPIRE

Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in nationales Recht erfolgt in Niedersachsen durch das Niedersächsische Geodateninfrastrukturgesetz (NGDIG) vom 17. Dezember 2010. Es definiert Metadaten in § 4 (1) als „Informationen, die Geodaten oder Geodatendienste beschreiben und es ermöglichen, Geodaten und Geodatendienste zu ermitteln, in Verzeichnissen aufzunehmen und zu nutzen.“ § 7 NGDIG beschreibt das Bereitstellen von Metadaten durch die geodatenhaltende Stelle. § 6 (2) erläutert die Ausgestaltung von Suchdiensten im Rahmen der niedersächsischen Geodateninfrastruktur.

Metadaten zu von INSPIRE betroffenen Geodaten und Geodatendiensten sind seit dem 03.12.2013 bereit zu stellen.


Anforderungen an Metadaten

Die Anforderungen an Metadaten ergeben sich aus den einschlägigen Verordnungen der Europäischen Union, dem aktuell gültigen Technical Guidance Document zu Metadaten und den Anforderungen der GDI-DE und der GDI-NI. Dabei sind Datensatz- und Service-Metadatensätze gesondert zu betrachten.

Weitere Anforderungen ergeben sich zudem aus den INSPIRE Datenspezifikationen zu einzelnen INSPIRE-Themen. Es finden sich hier jedoch in der Regel nur optionale Angaben für Datensatz-Metadaten, die erfüllt werden können.

Auf der Deutschland-Ebene ist das Architekturpapier „GDI-DE Konventionen zu Metadaten“ zu beachten. Darin finden sich die Vereinbarungen für das Bereitstellen von Metadaten für den Teilbereich der Geodaten, welche unter OpenData fallen. In Niedersachsen sind für die Bereitstellung von OpenData Geo-Metadaten genau die im Dokument beschriebenen Details einzuhalten, da nur dann eine Weiterleitung der Metadaten an das GovData Portal Deutschland erfolgt.


Anforderungen an Metadaten in Niedersachsen

Für die GDI-NI ist es wichtig, dass Metadaten vor allem den geforderten ISO-Spezifikationen (ISO 19115, ISO 19119, ISO 19139) entsprechen. Metadaten sollten immer für einen Menschen verständlich abgefasst sein und „hilfreiche Informationen“ enthalten. Wenn zusätzlich die Konventionen der GDI-DE eingehalten werden, können die Metadaten in der Regel – auch im Hinblick auf INSPIRE - problemlos weiter verarbeitet werden. Praktische Hinweise geben wir Ihnen unter dem Menüpunkt „Metadaten“ (Link nebenstehend).

In Niedersachsen wird eine besondere Form der Daten-Service Kopplung verlangt. Diese Anforderung resultierte ursprünglich aus der lange Zeit nicht vorhandenen Vereinbarung innerhalb der GDI-DE. Tatsächlich bringt die niedersächsische Version der Daten-Service Kopplung langjährig unterschiedliche Auffassungen der Bundesländer und der Europäischen Union bestmöglich „unter einen Hut“.


Umsetzung der INSPIRE Anforderungen in der GDI-DE

In der GDI-DE werden von INSPIRE betroffene Geodatensätze und Geodatendienste besonders kenntlich gemacht, indem das bundesweit einheitliche Schlagwort „inspireidentifiziert" ohne Angabe eines Thesaurus in den Metadaten vergeben wird. Durch dieses Schlagwort lassen sich von INSPIRE betroffene Geodaten in Deutschland eindeutig identifizieren. Dies ist ausschlaggebend für das INSPIRE Monitoring und die damit verbundenen Berichtspflicht der GDI-DE gegenüber der Europäischen Kommission.

Um die Qualität und die Gültigkeit von Geodatensätzen und -diensten innerhalb der GDI-DE zu sichern, steht die zentrale Komponente GDI-DE Testsuite zur Verfügung. Mit ihrer Hilfe können Metadaten auf Konformität zu nationalen und internationalen Standards hin überprüft werden. Für INSPIRE relevante Metadaten empfehlen wir eine Prüfung mit dem INSPIRE Validator der EU, der sich durch eine einfache Handhabung sowie eine verständliche Darstellung der vorgefundenen Fehler in den geprüften Metadaten auszeichnet.


Metadaten auf dem Weg von Niedersachsen nach Europa

Die GDI-NI bietet allen öffentlich-rechtlichen Geodatenhaltern in Niedersachsen die Nutzung der kostenfreien GDI-NI Metadatenerfassung an. Den Geodatenhaltern steht es auch frei, eigene Katalogsysteme zu betreiben. Ist dies der Fall, dann muss die jeweilige Schnittstelle (CSW 2.0.2, AP ISO 1.0) der Koordinierungsstelle GDI-NI explizit gemeldet werden. Ferner müssen sich die Metadaten durch die Koordinierungsstelle GDI-NI auslesen lassen. Alternativ können auch dateibasierte Metadaten (xml-Metadaten) für eine Veröffentlichung entgegen genommen werden.

Im zentralen Metadatenkatalog für das Land Niedersachsen (Geodatensuche Niedersachsen) werden alle Metainformationen zusammengezogen. Die Schnittstelle dient der GDI-DE und somit dem Geodatenkatalog.de als Lieferant aller niedersächsischen Metadaten. Des Weiteren darf die Schnittstelle von jedermann kostenfrei zu eigenen Zwecken genutzt werden.


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