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Durchführungsverordnung zu Hochwertigen Datensätzen (DVO-HVD)

Am 20.01.2023 ist die DVO (EU) 2023/138 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung im Amtsblatt der EU publiziert worden. Sie tritt am 09.02.2023 in Kraft und gilt unmittelbar. Die Umsetzung muss binnen 16 Monaten erfolgen.

Lesen Sie hier:

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/138 DER KOMMISSION vom 21. Dezember 2022

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