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INSPIRE-Betroffenheit

Die INSPIRE-Richtlinie richtet sich an die öffentliche Verwaltung, genauer an die geodatenhaltenden Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Diese Stellen sind in Artikel 3 Absatz 9 auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene definiert. Sie beinhalten u. a. natürliche und juristische Personen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit der Umwelt wahrnehmen. Die betroffenen Datenhalter haben im Rahmen von INSPIRE zu prüfen, ob ihre Geodaten unter die INSPIRE-Richtlinie fallen.

INSPIRE bezieht sich auf Geodaten, die in elektronischer Form vorliegen und die sich auf ein oder mehrere der in den Anhängen zur Richtlinie genannten Themen beziehen. Im Einzelnen sind dies:


Annexthemen 1-3   Bildrechte: GDI-NI

Einheitliche Indentifizierung INSPIRE relevanter Geodaten

Die Koordinierungsstelle GDI-DE hat für die durchzuführende Prüfung zur einheitlichen Identifizierung INSPIRE relevanter Geodaten eine Handlungsempfehlung herausgegeben, mit der jede geodatenhaltende Stelle Schritt für Schritt ihre eigenen Daten überprüfen und für INSPIRE melden kann.

Sofern mehrere identische Kopien eines Datensatzes bei verschiedenen Behörden bzw. Verwaltungsebenen vorliegen, betrifft die INSPIRE-Richtlinie nur die Referenzversion, von der die Kopien abgeleitet wurden. Es können aber auch identische Kopien z. B. auf Landes- oder Bundesebene zusammengefasst werden und dann diese Geodatensätze als Referenzversion für INSPIRE gemeldet werden.


Kernvorgaben von INSPIRE

Als Kernvorgaben von INSPIRE sind zu nennen:

  • Erzeugung und regelmäßige Aktualisierung von Metainformationen zu den Geodaten und Geodiensten;
  • Bereitstellung von Geodiensten, u. a.
    • zur Recherche mittels Metainformationen (Suchdienste),
    • zur Anzeige von Geodaten (Darstellungsdienste),
    • zum Herunterladen von Geodaten (Downloaddienste) und
    • zum Umwandeln von Geodaten zur Ermöglichung einer interoperablen Nutzung (Transformationsdienste)

Im Rahmen von INSPIRE wird die Erfassung und Sammlung neuer Geodaten explizit nicht vorgeschrieben. Erforderliche Such- und Darstellungsdienste sind der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung zu stellen.


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