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Derzeit findet in Rotterdam die INSPIRE Konferenz statt. Am 17.Juni wird ein live webcast von der Konferenz gesendet. Links dazu und die präsentierten Folien stellen wir Ihnen hier vor. |
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INSPIRE - Was steckt dahinter? Erfahren Sie mehr über die "Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft". Inhalt, Zeitplan und Umsetzung. |
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Die INSPIRE-Richtlinie legt fest, dass die Art und Weise, wie die unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallenden Geodaten bereitzustellen sind, in zu erarbeitenden Durchführungsbestimmungen geregelt wird. Ein Expertenteam erarbeitet Datenspezifikationen zu den 34 Themengebieten der Richtlinie. |
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Die durch die Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Geodatensätze und Geodatendienste sollen innerhalb der Europäischen Geodateninfrastruktur zur gemeinsamen Nutzung Verwendung finden. |
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Die INSPIRE-Richtlinie definiert Metadaten als „Informationen, die Geodatensätze und Geodatendienste beschreiben und es ermöglichen, diese zu ermitteln, in Verzeichnisse aufzunehmen und zu nutzen“. Anforderungen, die für den Bereich der Metadaten gegenüber den Mitgliedstaaten der EU bestehen werden… |
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Das Berichtswesen ist integraler Bestandteil aller Europäischen Richtlinien. In Artikel 21 regelt die INSPIRE-Richtlinie hierzu bereits sehr genau. |
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Im Zusammenhang mit der INSPIRE-Richtlinie umfasst der Begriff „Netzdienste“ sowohl die Geodatendienste, die u. a. einen Zugriff auf Metadaten und Geodaten ermöglichen, als auch bspw. Dienste zur Abwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs. |
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Wer kann mitbestimmen und wie wird eine Durchführungsbestimmung erarbeitet? Allgemeines zu Durchführungsbestimmungen, Technischen Leitfäden und Expertengruppen und der Prozess der Erarbeitung einer Durchführungsbestimmung wird hier anschaulich beschrieben. |
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