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Nutzungsregelungen und Zugriffsbedingungen

Spätestens wenn Daten per OGC-Schnittstelle im Internet veröffentlicht werden, müssen im Einklang mit der Sicherheitseinstufung Nutzungsregelungen für die Daten vorliegen. Mit dem Erscheinen der Dienste sind Zugriffsbedingungen für die Schnittstelle festzulegen. Alle Angaben sind im Metadatensatz zu Daten und Dienst zu hinterlegen, um das FAIR-Prinzip bestmöglich zu unterstützen.

Klar formulierte und verbindlich festgelegte Nutzungsregelungen für per Dienst bereitgestellte Geodaten und die Festlegung der Zugriffsbedingungen für den Dienst schaffen für Anbieter und Nutzer Verlässlichkeit. Um den Prozess der Lizenzierung für Anbieter und Nutzer möglichst einfach zu halten, kann auf einheitliche Lizenzbedingungen bestehender Standards zurückgegriffen werden, die in den dazugehörigen Metadaten verständlich beschrieben und referenziert werden.

Nutzungsbedingungen werden in der Regel im Rahmen von Lizenzverträgen zwischen Anbieter und Nutzer vereinbart. Diese werden in die zwei Arten der konkludenten und der aktiven Lizenzierung untergliedert.


Konkludente Lizenzierung (Lizenz gilt ab Beginn der Nutzung)

Die konkludente Lizenz tritt mit Beginn der Nutzung in Kraft. Praktiziert wird sie oft im Bereich offener Lizenzen (z. B. Creative Commons, Datenlizenz Deutschland). Diese Art der Lizenzierung eignet sich für unter OpenData-Bedingungen bereitgestellte Daten für die Zielgruppe Bürger, Community und anderen größeren Nutzergruppen, deren Existenz in Gänze bekannt ist, deren Individuen jedoch unbenannt sind.

Seit dem Jahr 2006 können Daten der Europäischen Union für kommerzielle Zwecke frei verwendet werden. Seit März 2019 werden sämtliche Daten unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 (CC-BY-4.0) international angeboten. Die EU stellt auch die Übersetzung dieser Lizenz in sämtliche Sprachen der EU sicher.

Die Durchführungsverordnung 2023/138 (EU) regelt ferner, dass so genannte Hochwertige Daten unter die Lizenzen Creative Commons CC Zero License (CC0-1.0), Creative Commons Attribution 4.0 (CC-BY-4.0) oder einer weniger einschränkenden offenen Lizenz bereit zu stellen sind. Als hochwertige Daten im Sinne der Verordnung werden vor allem Daten zum Thema Georaum (u. a. ausgewählte Geobasisdaten), Erdbeobachtung und Umwelt (aus insgesamt 19 unterschiedlichen INSPIRE-Annex-Themen) und dem Thema Verkehrsnetze bezeichnet.

Im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellte Pläne in XPlanGML stehen in der Regel laut der dort getroffenen Vereinbarung unter der Lizenz Deutschlandlizenz - Zero - Version 2.0 (dl-zero-de/2.0). Dies ist zugleich die Empfehlung des Lenkungsausschuss GDI-NI für ohnehin offenliegende Plandaten. Bei dieser Lizenzierung erfolgt keine Namensnennung der datenhaltenden Stelle bei der Quellenangabe.


OpenData Lizenzen

Einen Überblick zu sämtlichen konformen OpenData Lizenzen bietet die Empfehlungsseite der Open Knowledge Foundation "Open Definition: Conformant Licenses".

Für Deutschland ist die "DCAT-AP Lizenzliste" maßgeblich. Alle aufgeführten Lizenzen gehören nach der deutschen Einschätzung zu den OpenData-Lizenzen. Die Lizenzen können mit Hilfe der Liste direkt eingesehen werden und von Ihnen in den Daten-Metadaten referenziert werden.

Auf europäischer Ebene wurde der „Joinup Licensing Assistant“ entwickelt. Mit ihm können über 50 unterschiedliche Open-Lizenzen hinsichtlich ihrer Eignung für Daten oder für Software (Auswahl unter "Compatible") verglichen werden. Genannt wird für alle Lizenzen auch der Rechtsraum („Law“), dem die Lizenzen ursprünglich entstammen. Das erleichtert die eingehende juristische Prüfung, um eine passende Lizenz für die eigenen Daten zu finden.

Beachten Sie, dass die Datenlizenz Deutschland außerhalb Deutschlands unbekannt ist und somit oft nicht als OpenData-Lizenz erkannt wird. Eine Verwendung einer Lizenz mit Namensnennung / Quellenangabe kann in automatisierten internetgestützten Systemen zu Folgeproblemen bei der Darstellung der Daten führen. Aus diesem Grund kann die Wahl einer vergleichbaren Lizenz ohne Namensnennung für die freie Bereitstellung der Daten per Dienst eine bessere Lösung sein.


Aktive Lizenzierung (Lizenz gilt ab Vertragsabschluss)

Als zweite Möglichkeit kann eine Lizenz durch den aktiven Vertragsabschluss zwischen Anbieter und Nutzer geschlossen werden. Hierfür bietet sich an, die Lizenzierung medienbruchfrei über eine im Internet abschließbare Lizenz zu unterstützen. Diese Art der Lizenzierung eignet sich insbesondere dann, wenn eine verbindliche Lizenzierung für die kommerzielle Nutzung mit dem Kunden erfolgen soll. Oft ist die Nutzung der Daten mit besonderen Anforderungen aus dem Bereich des Datenschutzes verbunden oder die Daten unterliegen anderen besonderen Sicherheitsanforderungen.

In Bezug auf INSPIRE sind eingeschränkte Zugänge mit einem Verweis auf Artikel 13 der INSPIRE-Richtlinie in den Daten-Metadaten zu kennzeichnen. Für originäre Daten können die entsprechenden einschlägigen nationalen Regelungen und Gesetze herangezogen werden, um Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Maßgeblich für die Beschränkung des Zugangs ist hier §10 NGDIG.


Zugriffsbedingungen für Dienste

Eine Angabe der Lizenz ist stets in den Daten-Metadaten zu führen. Die Lizenzbedingungen für die Daten muss im Einklang mit den Zugriffsbedingungen des bereitstellenden Dienstes stehen und umgekehrt. Für den bereitstellenden Dienst wird die Regelung für den Zugriff im Service-Metadatensatz hinterlegt.

Ein Dienst kann entweder frei zugänglich sein oder aber nur einen eingeschränkten Zugang gewähren. Die korrekte Wahl ist vor allem davon abhängig, welchen grundsätzlichen Sicherheitseinschränkungen die Daten unterliegen, die der Dienst bereitstellt.

Die Bereitstellung von offenen Daten mit Hilfe ausschließlich zugangsgeschützter Dienste ist ein Widerspruch in sich, der dem Anspruch von OpenData entgegensteht. Schützen Sie schützenswerte Daten durch eine entsprechende Lizenz und stellen Sie diejenigen Daten über frei zugängliche Dienste bereit, bei denen es fachlich gewollt und vertretbar ist.

Wichtig: Regeln Sie die Datenlizenzierung und die Datenbereitstellung eindeutig, transparent und vor allem im Einklang miteinander. So können Sie dem FAIR Data Prinzip am besten nachkommen. FAIR steht für Findable (auffindbar), Accessible (zugänglich), Interoperable (interoperabel) und Reusable (wiederverwendbar).







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