In der Richtlinie ist ein Zeitplan festgeschrieben, der einen stufenweisen Aufbau der Europäischen Geodateninfrastruktur vorsieht. Neben den Rahmenvorgaben der INSPIRE-Richtlinie werden Durchführungsbestimmungen erlassen, die die Umsetzung im Detail regeln. Der INSPIRE-Zeitplan mit den wesentlichen Angaben zur Bereitstellung von Metadaten, Geodaten und Geodiensten wird bei der GDI-DE abgebildet.
Die GDI-DE zeigt, wie der Zeitplan für die INSPIRE-Durchführung in Deutschland aussieht. Dort sind auch die Fristen angegeben, wann Such- und Darstellungsdienste verfügbar sein müssen und wann die jeweiligen Daten in den gewünschten Datenmodellen von den geodatenhaltenden Stellen anzubieten sind.
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