INSPIRE-Zeitplan der GDI-DE
In der Richtlinie ist ein Zeitplan festgeschrieben, der einen stufenweisen Aufbau der Europäischen Geodateninfrastruktur vorsieht. Neben den Rahmenvorgaben der INSPIRE-Richtlinie werden Durchführungsbestimmungen erlassen, die die Umsetzung im Detail regeln.
Der INSPIRE-Zeitplan mit den wesentlichen Angaben zur Bereitstellung von Metadaten, Geodaten und Geodiensten wird bei der GDI-DE abgebildet.
Die GDI-DE zeigt, wie der Zeitplan für die INSPIRE-Durchführung in Deutschland aussieht. Dort sind auch die Fristen angegeben, wann Such- und Darstellungsdienste verfügbar sein müssen und wann die jeweiligen Daten in den gewünschten Datenmodellen von den geodatenhaltenden Stellen anzubieten sind.
Bitte beachten Sie!
Die meisten Fristen für die INSPIRE-Umsetzung durch die verantwortlichen Datenhalter sind bereits abgelaufen. Offen ist lediglich die Bereitstellung der Daten im INSPIRE-Datenmodell bei denjenigen Daten, die bereits seit langem in Verwendung stehen.
Bitte beachten Sie, dass INSPIRE relevante Daten, die neu entstehen, sofort für INSPIRE zu beschreiben und im INSPIRE-Datenmodell bereitzustellen sind.
Daten, die dem Annex I zuzurechnen sind, müssen spätestens zum 23.11.2017 im INSPIRE-Datenmodell zur Verfügung stehen. Daten, die dem Annex II oder III angehören, müssen zum 23.11.2017 im INSPIRE-Datenmodell abgegeben werden können. Ferner sind aufrufbare Geodatendienste zum 10.12.2021 bereit zu stellen. Hierbei handelt es sich um Dienste, die Prozessketten abbilden, die auf der Basis unterschiedlicher Daten im INSPIRE-Datenmodell aufsetzen und sich dabei im Regelfall der INSPIRE-Dienste bedienen.
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