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Handlungsempfehlung für Ver- und Entsorgungsunternehmen

Viele Betriebe der Ver- und Entsorgung fallen unter den Bereich der Kritischen Infrastruktur und / oder sind im Besitz von Leitungs- oder Anlagendaten, die unter dem Schutz des Artikel 13 der INSPIRE-Richtlinie fallen. Aus diesem Grunde können Informationen zu der entsprechenden Netz- und Anlageninfrastruktur nur unter besonderen Voraussetzungen überhaupt abgegeben werden.

Geheimhaltungsstufe und Modalitäten der Abgabe werden in den Daten-Metadaten beschrieben. Intern wird trotzdem eine Geodateninfrastruktur mit Diensten aufgebaut, wie das NGDIG und INSPIRE es vorsehen, um den anfrageberechtigten Stellen im Falle eines Falles rasch die geforderten Informationen zukommen lassen zu können. Der Zugriff auf diese intern vorhandenen Dienste ist damit immer auf Nutzende limitiert, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Insbesondere kleinere Unternehmen, wie vor allem Stadtwerke oder lokale Wasserwerke, die nicht unter die Kritische Infrastruktur aus Sicht der Bundesverwaltung fallen, müssen hier die gleiche Vorsicht walten lassen, wie große, überregional tätige Unternehmen.


Handlungsempfehlung für Unternehmen der Ver- und Entsorgung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (bdew), der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) und die Koordinierungsstelle GDI-DE brachten zu diesem Zweck eine Handlungsempfehlung heraus, die sich aus zwei Teilen zusammensetzt. Teil 1 beschäftigt sich mit der Bereitstellung von Metadaten zu INSPIRE. Teil 2 handelt von der konkreten Bereitstellung INSPIRE-relevanter Geodaten und -dienste durch Ver- und Entsorgungsunternehmen.

In dem zweiten Teil geht es vor allem um die von den einzelnen Unternehmen betreuten Infrastrukturflächen (z. B. Versorgungsgebiete), denn im Zweifelsfall müssen z. B. Katastrophenschutzbehörden genau wissen, in welchem Versorgungsgebiet welches Unternehmen zuständig ist, um ggf. Maßnahmen zu ergreifen, um die Bevölkerung vor plötzlich eintretenden Gefahren zu schützen. Rechnen Sie auch damit, dass die unter Umständen weit entfernte Katastrophenschutzbehörde keine Kenntnis von den lokalen Verhältnissen hat. Auch kann es für diese Stellen notwendig sein, Szenarien vorab durchzuspielen, bei denen weitere Daten wie Einwohner- oder Krankenhausbetten im Vorfeld einer Katastrophe mit den Versorgungsgebieten abgeglichen werden. Aber auch im normalen Alltagsbetrieb ist es für das Unternehmen selbst zeitsparend, wenn sich Kunden und Kundinnen eigenständig über die betreuten Bereiche informieren können.


Versorgungsgebiete als Opendata-Angebot

Die Versorgungsgebiete für Gas, Strom, Fernwärme und Weiteres werden oder wurden in der Regel bereits an die Bundesnetzagentur übermittelt. Mit dem Aufbau einer Geodateninfrastruktur kann die händische Datenabgabe für Ihr Unternehmen deutlich verbessert und vollständig automatisiert werden. Die Versorgungsgebiete der einzelnen Gewerke können über Darstellungs- und Downloaddienst, die mit Service-Metadaten beschrieben werden, standardisiert bereitgestellt werden. Wer auch immer Zugriff auf diese als unkritisch zu bewertenden Daten benötigt, kann sich die Daten dann ansehen oder herunterladen, wenn sie benötigt werden.

Bitte hinterlegen Sie für diese unkritischen Daten im Metadatensatz auch eine Lizenz. Am einfachsten ist es, für die Bereitstellung Ihrer Versorgungsgebiete eine OpenData-Lizenz zu wählen, sofern die Daten aus Ihrer Sicht für jedermann abgegeben werden können. Trifft dies nicht zu, verweisen Sie im Metadatensatz bitte auf eine eigene definierte Lizenz, die im Internet (beispielsweise auf Ihrer Webseite) eingesehen werden kann.

Insbesondere kleine Wasserwerke besitzen oft nur wenig oder keine digitalen Geodaten. INSPIRE fordert Sie nicht auf, diese Daten zu erstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie jedoch mit ihrer lokalen Katastrophenschutzbehörde (Landkreis) abklären, ob die Bereitstellung eines Versorgungsgebietes dennoch wichtig ist. Eine Bereitstellung der Daten sollte in diesem Falle auch durch den Landkreis erfolgen, weil dieser ohnehin zur lebensmitteltechnischen Überprüfung der Brunnen verpflichtet ist.

Wir bitten daher alle Ver- und Entsorgungsbetriebe in Niedersachsen, der Handlungsempfehlung Teil 2 zu folgen und die Daten zu Ihren Versorgungsgebieten mit Metadaten zu beschreiben und über die geforderten Darstellungs- und Downloaddienste bereit zu stellen.

Für die Erfassung von Metadaten steht Ihnen die GDI-NI Metadatenerfassung kostenfrei zur Verfügung. Das Anmeldeformular bzw. die Anleitung für die Erfassung von Metadaten für Versorgungsbereiche (Netzgebiete) finden Sie nebenstehend zum Download.





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