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Nationale Geoinformationsstrategie (NGIS)

Nationale Geoinformationsstrategie (NGIS)

Der IT Planungsrat koordiniert seit dem 1. April 2010 auf Basis des IT-Staatsvertrages zur Ausgestaltung von Art. 91c Grundgesetz die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik. Er entscheidet fachunabhängig oder fachübergreifend über die IT-Interoperabilität und IT-Sicherheitsstandards und steuert E-Government Projekte. Die Geschäftsstelle ist beim Bundesministerium des Innern angesiedelt. Die IT-Standards werden im IT-Planungsrat durch die KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) erarbeitet.

Im Rahmen Ihrer Aufgabenwahrnehmung kooperieren der IT-Planungsrat und die GDI-DE.

In Deutschland sollen Geoinformationen über Verwaltungsebenen und Fachgrenzen hinweg nutzbar gemacht werden. Um die einheitlichen technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen festzusetzen, wurde durch die GDI-DE eine Nationale Geoinformationsstrategie (NGIS) entwickelt. Die NGIS wurde dem IT-Planungsrat vorgestellt und als wichtige Ergänzung der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS) identifiziert. Aktuell liegt die NGIS liegt in der Version 1.0 vor und bildet die verbindliche Basis für das Handeln im Geodatenbereich.


Inhalte der NGIS

Die NGIS richtet sich an alle Akteure, die Geoinformationen erheben, führen, bereitstellen oder nutzen. Sie hat zum Ziel, das Bewusstsein für den Mehrwert von Geoinformationen zu fördern, da durch geordnete Geoinformationen Entscheidungsprozesse fundierter ablaufen können als allein in einer gewachsenen Struktur.

Neben den Grundsätzen „Grundversorgung mit Geoinformationen sichern“, „Mehrfachnutzung von Geoinformationen erleichtern“ und „mit Geoinformationen Innovationen fördern“, enthält die NGIS definierte Zielbereiche A-F:

A: Nutzen für Bürger, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung

B: Wirtschaftlichkeit und Effizienz

C: Transparenz und gesellschaftliche Teilhabe

D: Datenschutz und Datensicherheit

E: Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit

F: Leistungsfähige IT-Unterstützung

So werden Prinzipien wie Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Geoinformationen und Entscheidungsprozessen, die nachweisbare Qualität von Geoinformationen oder Open-Data in den Mittelpunkt gerückt. Dies geschieht durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Interessengruppen. Zu den zivilgesellschaftlichen Interessengruppen gehören die Bürger und Bürgerinnen, die gesammelte Geoinformationen kostenlos zur Verfügung stellen.

Die NGIS wird damit zu einem gesamtgesellschaftlichen Projekt, welches unter Federführung des Lenkungsgremiums GDI-DE definiert und schrittweise bis 2025 realisiert wird. Die Umsetzung der NGIS erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Der IT-Planungsrat identifiziert die NGIS als wichtige Ergänzung der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS).


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