Allgemeines zu Durchführungsbestimmungen, Technischen Leitfäden und Expertengruppen
Die Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie definieren den Rahmen, in dem der Aufbau der Europäischen Geodateninfrastruktur erfolgen soll. Die Konkretisierungen zur Umsetzung werden für die fünf Themenbereiche Metadaten, Datenspezifikationen, Netzdienste, Gemeinsame Nutzung von Daten und Diensten sowie Monitoring und Berichtswesen mittels sogenannter Durchführungsbestimmungen (engl. Implementing Rules, kurz: IR) festgelegt. Diese werden als Verordnungen (engl. Regulation) der Europäischen Gemeinschaft erlassen und sind somit rechtsverbindlich für die Mitgliedstaaten der EU.
Zusätzlich werden, je nach Bedarf, sogenannte Technische Leitfäden (engl. Technical Guidelines, z. T. auch Guidance Documents genannt) erstellt und veröffentlicht. Sie geben Hilfestellungen bei der Umsetzung der Vorgaben von Durchführungsbestimmungen, sind aber nicht Bestandteil derselben. Damit sind sie auch nicht rechtsverbindlich, sondern werden seitens der EU als Empfehlungen angesehen. Ein weiterer Nebeneffekt ist, dass sie deswegen auch nur in englischer Sprache zur Verfügung stehen.
Zuständig für die Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen und Technischen Leitfäden sind die sogenannten Expertengruppen (engl. Drafting Teams, kurz: DT). Diese setzen sich aus Experten der Mitgliedstaaten der EU zusammen, die von den bei INSPIRE registrierten Interessengruppen (engl. Spatial Data Interest Communities, kurz: SDIC) und legitimierten Stellen (engl. Legally Mandated Organisations, kurz: LMO) gemeldet und durch die EU benannt wurden. Für jeden der fünf oben genannten Themenbereiche wurde eine entsprechende Expertengruppe eingerichtet.
Prozess der Erarbeitung von Durchführungsbestimmungen
Das nachfolgende Schaubild zeigt in vereinfachter Form den gesamten Ablauf der Erstellung einer Durchführungsbestimmung und die damit verbundenen Beteiligungsmöglichkeiten durch die Mitgliedstaaten. Diese Beteiligung erfolgt überwiegend über die bei INSPIRE registrierten SDIC und LMO. Für Deutschland ist dies bspw. das Lenkungsgremium GDI-DE (vgl. Artikel "Was ist Geodateninfrastruktur (GDI)?"), für Niedersachsen die Koordinierungsstelle GDI-NI.
Der Erarbeitung von Durchführungsbestimmungen und ggf. zugehörigen Technischen Leitfäden beginnt mit der Übersendung von Referenzmaterial zu einem Themengebiet durch die SDIC und LMO. Dies können zum Beispiel (multi-)nationale Datenmodelle und auch Technische Regelwerke sein, die einen konkreten Bezug zu einem Thema der INSPIRE-Richtlinie oder einem geforderten Geodienst haben. Das übersendete Referenzmaterial wird dann auf seine Eignung für INSPIRE durch die Expertengruppen geprüft.
Innerhalb der jeweiligen Expertengruppe wird anschließend ein erster Entwurf (engl. Draft) einer Durchführungsbestimmung erarbeitet, der generell nur in englischer Sprache vorliegt. Dieser Entwurf wird dann den SDIC und LMO zur Bewertung vorgelegt. Diese Kommentierungsphase (engl. Review) dauert 8 Wochen, gerechnet vom Tag der Bekanntgabe durch die EU. Für die Kommentare ist ein durch die EU bereitgestelltes Formular zu verwenden, welches ebenfalls in englischer Sprache auszufüllen ist. Die von den deutschen SDIC und LMO erstellten Kommentare werden hierbei durch die Koordinierungsstelle GDI-DE (Kst. GDI-DE) gebündelt und als Gesamtkommentar an die EU gegeben. Für Niedersachsen wird diese Bündelung durch die Koordinierungsstelle GDI-NI wahrgenommen, die dementsprechend einen niedersächsischen Gesamtkommentar an die Kst. GDI-DE weiter leitet.
Die Expertengruppen müssen nun alle eingegangenen Kommentare der Mitgliedstaaten einzeln bewerten und entscheiden, ob sie die Änderungsvorschläge 1:1 annehmen, mit Einschränkung annehmen oder ablehnen. Für die beiden letzten Fälle wird jeweils eine Begründung geliefert. Für die Kommentierungsphase zum Themengebiet Metadaten sind bspw. ungefähr 1.200 Kommentare EU-weit abgegeben worden! Die Ergebnisse einer solchen Kommentierung werden veröffentlicht und münden in einer Überarbeitung des Entwurfes der jeweiligen Durchführungsbestimmung. Diese Version wird, abhängig vom jeweiligen Themengebiet, entweder einer weiteren Kommentierungsphase durch die Öffentlichkeit unterzogen oder direkt dem INSPIRE-Komitee zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im INSPIRE-Komitee sind alle EU-Mitgliedstaaten vertreten und stimmen entsprechend der Stimmgewichtung über die Annahme einer Durchführungsbestimmung ab. Der gesamte Prozess basiert auf dem Komitologieverfahren gemäß Artikel 251 des EG-Vertrages. Deutschland ist im INSPIRE-Komitee durch das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vertreten. Nach Abschluss des gesamten Verfahrens wird eine angenommene Durchführungsbestimmung in die Sprachen der Mitgliedstaaten übersetzt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Inkrafttreten der Durchführungsbestimmung erfolgt 20 Tage nach dieser Veröffentlichung.
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