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Die INSPIRE-Richtlinie - Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur

Geoinformationen, d.h. Informationen mit Raumbezug, sind ein integraler Bestandteil des modernen eGovernments. An vielen Stellen der öffentlichen Verwaltung sind detaillierte Geodaten verfügbar, die eine Vielzahl politischer Maßnahmen unterstützen. Auf Karten basierende Informationen werden bei zahlreichen Tätigkeiten und Instrumenten für Berichterstattung, Analyse, Bewertung und Vorhersage verwendet. Zusätzlich bietet das Internet eine breite und kostengünstige Verteilung dieser Art von Informationen an. Das positive Ergebnis ist, dass die Verwaltung einfacher, effizienter und bürgernäher wird. Es trägt außerdem zu einem besseren Verständnis und zu einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit für unterschiedliche politische Themen bei.

Die Geoinformationstechnologie bietet eine gute Basis für den Aufbau von vernetzten Geoinformationen, der Geodateninfrastruktur (GDI). Auf unterschiedlichen Ebenen in Europa werden Geodaten eingesetzt. Leider stehen diese meist für sich, sind auf bestimmte Gebiete begrenzt und nur in Ausnahmefällen grenzübergreifend, lokal oder global organisiert. Eine echte Vernetzung und somit die Gewährleistung der Interoperabilität von Geodaten in einer einheitlichen Geodateninfrastruktur quer durch Europa ist noch im Aufbau.

Ablauf der Erstellung einer Durchführungsbestimmung für Datenspezifikationen

Durch Schaffung einer Europäischen Geodateninfrastruktur (engl. Infrastructure for Spatial Information in Europe; "Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft"), die sich auf die jeweils national aufzubauende Geodateninfrastruktur stützt, soll die Verwendung interoperabler Geodaten und Geodatendienste über die verschiedenen Verwaltungsebenen hinweg ermöglicht werden.


Anmerkung zu den Downloads/Dokumenten

Alle Dokumente im Zusammenhang mit der INSPIRE-Richtlinie werden in englischer Sprache erstellt. Lediglich Rechtstexte (wie die Richtlinie selbst und die Durchführungsbestimmungen), die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, werden durch die EU offiziell in die Sprachen der Mitgliedstaaten übersetzt und liegen daher auch in einer deutschen Fassung vor.

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