Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz gliedert die Kulturdenkmale aus dem Bereich der Archäologie in drei Kategorien, nämlich in archäologische Baudenkmale, Bodendenkmale sowie in bewegliche Denkmale.
Dabei werden ortsfeste Denkmale mit oberirdisch erhaltenen Bauteilen wie z.B. Großsteingräber, Grabhügel, Ringwälle, Landwehren, Stadtwälle, Burgen, Wurten und Deiche, aber auch bestimmte "Industrie"-Anlagen, wie Glashütten, Töpfereien und Ziegeleien als archäologische Baudenkmale bezeichnet. Demgegenüber zählen zu den Bodendenkmalen in erster Linie Siedlungen, Urnenfriedhöfe und Flachgräberfelder, deren Standorte heute lediglich noch durch Bodenverfärbungen und typische Fundkonzentrationen an der Erdoberfläche zu erkennen sind.
In der Kategorie "bewegliche Denkmale" werden alle Fundstücke, wie Metall-, Ton-, Holz- und Glasgefäße, Trachtbestandteile und Schmuck, Münzen, Waffen, Geräte und Werkzeuge, Pferdegeschirr und Reitzubehör, aber auch Wagen, Einbäume und Boote u.a.m. eingeordnet.
An dieser Stelle können beispielhaft einige Typen archäologischer Kulturdenkmale vorgestellt werden.