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Vorgaben für die INSPIRE-Umsetzung gestalten

Sämtliche Vorgaben für die INSPIRE-Umsetzung werden in schriftlicher Form von INSPIRE Dokumenten festgehalten. Dabei müssen rechtsverbindliche Vorschriften und technische Empfehlungen unterschieden werden. Grundsätzlich können sich auch rechtsverbindliche Vorschriften ändern.
Diese Änderungen in Gang zu setzen bedarf jedoch einen enormen Kraftaufwand und einen „langen Atem“. Demgegenüber stehen die technischen Empfehlungen, die sich oft durch einen einzelnen konkreten Beleg aus der praktischen Arbeit in eine „bessere“, d. h. praktikablere Richtung lenken lassen.


Rechtsverbindlich: Verordnungen der Europäischen Kommission

Die Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie definieren den Rahmen, in dem der Aufbau der Europäischen Geodateninfrastruktur erfolgen soll. Die Konkretisierungen zur Umsetzung werden für die fünf Themenbereiche Metadaten, Datenspezifikationen, Netzdienste, Gemeinsame Nutzung von Daten und Diensten sowie Monitoring und Berichtswesen mittels sogenannter Durchführungsbestimmungen (engl. Implementing Rules, kurz: IR) festgelegt. Diese wurden als Verordnungen (VO, engl. Regulation) der Europäischen Gemeinschaft erlassen und sind somit rechtsverbindlich für alle Mitgliedstaaten der EU.

Der Prozess zur Etablierung einer Verordnung basiert auf dem Komitologieverfahren gemäß Artikel 251 des EG-Vertrages. Federführend ist das INSPIRE Committee. Deutschland ist im INSPIRE Committee durch das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vertreten. Nach Abschluss des Verfahrens wird eine angenommene Durchführungsbestimmung in die Sprachen der Mitgliedstaaten übersetzt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Inkrafttreten der Durchführungsbestimmung erfolgt 20 Tage nach der Veröffentlichung.

Verordnungen der Europäischen Kommission entfalten eine direkte Wirkung für die von INSPIRE betroffenen Institutionen. Es bedarf also keiner weiteren Konkretisierung durch einen Mitgliedsstaat oder im Falle von Deutschland eines Bundeslandes.

Hinweis: In den Verordnungen, speziell in den Anhängen der Verordnungen, werden zum Teil erstaunlich konkrete technische Ausgestaltungen von z. B. Metadaten oder den INSPIRE Datenmodellen beschrieben, die in jedem Falle bei der INSPIRE Umsetzung einzuhalten sind.


Empfehlend: Technical Guidance Dokumente

Zusätzlich wurden und werden, je nach Bedarf, sogenannte Technische Leitfäden (engl. Technical Guidelines, Guidance Documents) erstellt und veröffentlicht. Sie geben technische Hilfestellungen bei der Umsetzung der Vorgaben von Durchführungsbestimmungen, sind aber nicht Bestandteil derselben. Damit besitzen sie keine Rechtsverbindlichkeit, sondern werden seitens der EU als reine Empfehlungen angesehen, die dazu dienen, die angestrebte Interoperabilität bei der konkreten Umsetzung zu erreichen. Die technischen Anleitungen stehen ausschließlich in englischer Sprache zur Verfügung.

Zuständig für die Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen und Technischen Leitfäden waren die sogenannten Expertengruppen (engl. Drafting Teams, kurz: DT). Diese setzten sich aus Experten der Mitgliedstaaten der EU zusammen, die von den bei INSPIRE registrierten Interessengruppen (engl. Spatial Data Interest Communities, kurz: SDIC) und legitimierten Stellen (engl. Legally Mandated Organisations, kurz: LMO) gemeldet und durch die EU benannt wurden. Für Deutschland waren dies bspw. das Lenkungsgremium GDI-DE (vgl. Artikel "Was ist Geodateninfrastruktur (GDI)?"), für Niedersachsen die Koordinierungsstelle GDI-NI. Im Laufe der Zeit wurde das Verfahren, einzelne Technical Guidance Dokumente an neue Anforderungen anzupassen, dem Maintenance and Implementation Framework (MIF) übergeben.

Eine Sonderstellung nimmt aufgrund der Komplexität der Aufgabe die Begleitung der technischen Spezifikationen zu den INSPIRE Datenmodellen ein. Hier existieren jeweils zu einem oder mehreren inhaltlich verwandten INSPIRE Themen Fachgruppen auf europäischer Ebene. Diese Fachgruppen agieren als Thematic Working Groups (TWG) und entsprechen dem deutschen Begriff Fachgruppe oder auch Fachnetzwerk als zusammenfassendem Begriff. Diskutiert werden die bestehenden INSPIRE Datenmodelle direkt im Github (Bereich: application-schemas).


Die besondere Empfehlung: Good Practice Library

Eine besondere Art der Empfehlung stellen die nicht rechtsverbindlichen Good Practice Dokumente auf EU-Ebene dar. Diese werden in der Regel von einigen, wenigen datenhaltenden Stellen erarbeitet, um neue Techniken in die Praxis zu überführen oder um bestehende technische Anleitungen zu ergänzen. Der übliche Weg, ein Good Practice Document zu erstellen ist es, dieses zunächst innerhalb der GDI-DE vorzustellen und nach der daraufhin stattfindenden Diskussion eine Veröffentlichung des Papiers auf EU-Ebene mit Hilfe der Koordinierungsstelle GDI-DE in der Good Practice Library anzustreben.


Konkretisierend: Handlungsempfehlungen der GDI-DE

Um die englischsprachigen technischen Anleitungen der Europäischen Kommission an die darüber hinausgehenden deutschen Vereinbarungen anzupassen, werden aus ausgewählten einzelnen Technical Guidance Dokumenten deutschsprachige Handlungsempfehlungen entwickelt. Für die Entwicklung dieser Handlungsempfehlungen sind die GDI-DE Arbeitskreise zuständig. In den GDI-Arbeitskreisen sind Vertreter aus jeweils einigen Bundesländern präsent. Die GDI-NI ist in den GDI-DE Arbeitskreisen Architektur, Metadaten und Geodaten vertreten. Die locker organisierten Fachnetzwerke arbeiten an der Verfeinerung der technischen Dokumente zu den Datenspezifikationen.


Konkretisierend: Ländervorgaben

Einzelne Technical Guidance Dokumente und Handlungsempfehlungen können durch zusätzliche Vorgaben und Empfehlungen der Bundesländer ergänzt werden. Die Anforderungen richten sich nach den jeweiligen Aussagen in den Länder-Gesetzten zur Geodateninfrastruktur. In Niedersachsen ergeben sich die Vorgaben somit aus dem Niedersächsischen Geoinformationsgesetz (NGDIG). Aber auch die üblichen Regeln – ob geschrieben oder ungeschrieben - im Umgang einzelner Verwaltungsebenen und weiterer Institutionen miteinander, finden hier ihren Niederschlag. So unterscheidet sich die dezentrale GDI Niedersachsens, in der insbesondere die kommunalen Datenhalter selbstbestimmt INSPIRE umsetzen, grundlegend von zentral angelegten Geodateninfrastrukturen in anderen Bundesländern. Das Wachstum der GDI schreitet in Niedersachsen grundsätzlich langsamer voran, ist aber auf sehr viel mehr Schultern verteilt als dies bei einer zentralen GDI der Fall sein kann. So entsteht nach und nach ein robustes Netzwerk, welches die Eigenständigkeit der geodatenhaltenden Institutionen nicht nur bewahrt, sondern befördert.

Sämtliche Vorgaben und Empfehlungen für das Bundesland Niedersachsen finden Sie hier im Geodatenportal.

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