Geodateninfrastruktur Niedersachsen (GDI-NI) Niedersachsen klar Logo

Entstehung und Inhalte

Die ersten Aktivitäten zum Aufbau einer Europäischen Geodateninfrastruktur reichen bis ins Jahr 2002 zurück. Mit dem Ziel, die Umweltpolitik der EU mit notwendigen Informationen aus den Mitgliedstaaten zu versorgen, wurde dieser Prozess im Wesentlichen durch die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission (GD Umwelt), das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) und die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (engl. Joint Research Centre, kurz: JRC) eingeleitet.


INSPIRE Richtlinie und Umsetzung in nationales Recht

Nach Durchlaufen des europäischen Gesetzgebungsprozesses trat am 15. Mai 2007 die INSPIRE-Richtlinie in Kraft (engl. INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe; "Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft"). Mit Hilfe der festgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen werden bestehende Probleme bei der Verfügbarkeit, Qualität, Organisation, Zugänglichkeit und der gemeinsamen Nutzung von Geodaten, die in gleicher Weise zahlreiche Bereiche der Politik und nahezu alle Verwaltungsebenen betreffen, gelöst.

Generell wird von INSPIRE keine Neuerfassung von Geodaten in der öffentlichen Verwaltung gefordert. Es wird stets auf bestehende Strukturen aufgesetzt. Die Suche nach Geodaten und Geodiensten (mit Hilfe von Metadaten) ist kostenfrei möglich. Für die Darstellung und den Download von Daten können Gebühren erhoben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zugang zu den bereitzustellenden Geodaten und Geodatendiensten eingeschränkt werden.Die INSPIRE-Richtlinie ist eine Form der Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaft und muss entsprechend EG-Vertrag in nationales Recht umgesetzt werden. Dadurch werden die Vorgaben der Richtlinie Bestandteil der nationalen Rechtsordnung, wenngleich bereits mit Inkrafttreten eine Rechtswirkung eintritt. Im Fall von INSPIRE war die Umsetzung in nationales Recht bis zum 15. Mai 2009 vorgeschrieben. Zu diesem Zweck wurden vom Bund und den Bundesländern entsprechende gesetzliche Regelungen geschaffen. Für Niedersachsen wurde das "Niedersächsische Geodateninfrastrukturgesetz (NGDIG)" als Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Landesrecht erarbeitet.


INSPIRE Durchführungsbestimmungen

Neben den allgemeinen Bestimmungen der INSPIRE-Richtlinie und den nationalen Gesetzen wruden rechtlich bindende Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules, EU-Verordnungen) erlassen, die die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie im Detail regeln.


Technical Guidance Dokumente

Die technischen Feinheiten für die Umsetzung werden in den Technical Guidance Dokumenten (Technischen Anleitungen) geregelt bzw. veröffentlicht. Diese sind jedoch rechtlich nicht bindend. Vielmehr handelt es sich um beispielhafte bis konkrete Anleitungen für die praktische Umsetzung der technischen Anforderungen, die sich aus INSPIRE ergeben. Technical Guidance Dokumente werden sowohl für die Bereiche Metadaten, Dienste, Register, Datenspezifikation als auch für das Monitoring und Berichtswesen von INSPIRE in englischer Sprache verfasst. In Teilen werden diesen Dokumenten deutschsprachige Handlungsempfehlungen der GDI-DE zur Seite gestellt.

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