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Niedersächsisches Geodateninfrastrukturgesetz (NGDIG)

Das Niedersächsische Geodateninfrastrukturgesetz (NGDIG) ist am 29. Dezember 2010 in Kraft getreten. Die Umsetzung der europäischen INSPIRE-Richtlinie im Bund und in allen anderen Bundesländern ist damit abgeschlossen.

Das Niedersächsische Geodateninfrastrukturgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE – Infrastructure for Spatial Information in Europe). Die INSPIRE-Richtlinie verlangt die Interoperabilität von Geodaten und Geodatendiensten, sowie den Zugang und die Nutzung von Geodaten.

Das Ziel des Niedersächsische Geodateninfrastrukturgesetz ist es, die Bedingungen für den Ausbau und den Betrieb der Geodateninfrastruktur in Niedersachsen als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur zu regeln und Geodaten interoperabel verfügbar zu machen.

Betroffen sind Geodaten, die sich auf das Hoheitsgebiet des Landes Niedersachsen beziehen, noch in Verwendung stehen sowie digital vorliegen. Des Weiteren müssen sie bei einer geodatenhaltenden Stelle zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben vorhanden sein oder für sie bereitgestellt werden. Im Anhang zum NGDIG sind insgesamt 34 Geodatenthemen aufgelistet. Dabei handelt es sich um die Geodatenthemen der Anhänge der INSPIRE-Richtlinie.

Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Deutschland bedeutet - aufgrund der föderalen Struktur - eine rechtliche Umsetzung sowohl auf Ebene des Bundes als auch innerhalb der 16 Bundesländer. Insgesamt wurden somit 17 Gesetze erlassen bzw. novelliert. Weitere Informationen zu den Gesetzen des Bundes und der einzelnen Bundesländer erhalten Sie auf der Webseite der GDI-DE.


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